Support

Lorem ipsum dolor sit amet:

24h / 365days

We offer support for our customers

Mon - Fri 8:00am - 5:00pm (GMT +1)

Get in touch

Cybersteel Inc.
376-293 City Road, Suite 600
San Francisco, CA 94102

Have any questions?
+44 1234 567 890

Drop us a line
info@yourdomain.com

About us

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit.

Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa. Cum sociis natoque penatibus et magnis dis parturient montes, nascetur ridiculus mus. Donec quam felis, ultricies nec.

DE
Have any Questions? +01 123 444 555

Sparkassen-NightRun Coburg

Teilnahmebedingungen

§ 1 Anwendungsbereich – Geltung

(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer*in. Nachträgliche Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Veranstalters oder der Teilnehmer*innen erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.

(2) Sämtliche Erklärungen eines/r Teilnehmers/*in gegenüber dem Veranstalter sind an RunningBros Coburg e.V. zu richten.

(3) Die Teilnahmebedingungen sind ab dem 01.06.2020 gültig.

§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

(1) Startberechtigt ist jeder, der das in der Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat und keinem Startverbot unterliegt. Die Teilnahme unter Verwendung von Sportgeräten, wie Stöcken, Rennrollstühlen, Handbikes, Inlineskates, Rollschuhen o.ä., ist nicht gestattet. Der/die Teilnehmer*in muss höchstpersönlich starten und in der Lage sein, die Strecke aus eigener Kraft zu bewältigen.

(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern/*innen vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer*innen gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung oder Startverbote auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern/*innen nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des/der Teilnehmers/*in diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.

§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung

(1) Die Anmeldung muss per Online-Anmeldung über das entsprechende Web-Formular erfolgen. Anmeldungen per Telefon, Telefax, Messenger, E-Mail o.ä. werden nicht angenommen.

(2) Zahlungen erfolgen per einmaligem SEPA Lastschriftverfahren. Anmeldungen ohne gleichzeitige Gutschrift bzw. Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages werden grundsätzlich nicht angenommen. Bei Nachmeldungen kann die Zahlung nur in bar geleistet werden.

(3) Die Teilnahme bzw. Startberechtigung ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind ebenfalls nicht übertragbar.

(4) Tritt ein/e gemeldete/r Teilnehmer*in ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er/sie vorher seine/ihre Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter oder wird disqualifiziert, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bzw. Erstattung des Teilnehmerbeitrages. Sofern dem/r Teilnehmer*in ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht, findet nur eine teilweise Erstattung statt, in Höhe der nach Abzug des auf den/die Teilnehmer*in entfallenden anteiligen, bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem/der Teilnehmer*in der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war.

(5) Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung statt, in Höhe der nach Abzug des auf den/die Teilnehmer*in entfallenden anteiligen bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem/der Teilnehmer*in der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war.

(6) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer*innen und/oder spätestes Anmeldedatum) fest, der in der Ausschreibung der betroffenen Veranstaltung oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.

(7) Ein Disziplinwechsel (z.B.: Umbuchung auf längere oder kürzere Strecken) innerhalb derselben Veranstaltung ist vorbehaltlich freier Kapazitäten und behördlicher Genehmigungen für bereits angemeldete Teilnehmer*innen kostenpflichtig möglich. Dann ist jeweils der Differenzbetrag zu dem zum Zeitpunkt der Umbuchung geltenden, ggf. höheren Teilnehmerbeitrag zu zahlen; bei Umbuchung in eine günstigere Kategorie erfolgt eine Erstattung der Differenz. Zusätzlich fällt für jede Umbuchung eine gesonderte Umbuchungspauschale von 5,- EUR an.

§ 4 Haftungsausschluss

(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Erstattungs- und/oder Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem/der Teilnehmer*in.

(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögenschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. Die Haftungsbeschränkungen beziehen sich auf unmittelbare Schäden wie auch Folgeschäden.

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des/der Teilnehmers/*in im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Für Teilnehmer*innen mit einer bekannten chronischen Erkrankung, die eine besondere Versorgung auch medizinischer Art während der Laufveranstaltung benötigen, wird veranstalterseits keine Sonderbetreuung angeboten. Eine Betreuung durch Ärzte und medizinisches Personal ohne vorherige Akkreditierung durch den Veranstalter ist ausgeschlossen. Es obliegt dem/der Teilnehmer*in, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.

(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände des/der Teilnehmers/*in durch vom Veranstalter beauftragte Dritte; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.

(5) Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner/ihrer Person ist, soweit sie anfällt, vom/von der Teilnehmer*in selbst zu tragen. Die Veranstalter stellen keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache des/der Teilnehmers/*in, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung der Veranstalter wird jede Haftung der Veranstalter für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen.

§ 5 Datenerhebung und -verwertung

(1) Die bei Anmeldung vom/von der Teilnehmer*in angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des/der Teilnehmers/*in auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Diese Daten sind für die Durchführung der Veranstaltung essentiell. Darüber hinaus erfolgt die Speicherung, Verarbeitung und Veröffentlichung der persönlichen Laufergebnisse zur Erstellung einer – auch historischen – Ergebnisdatenbank, über die auch der Ausdruck der Laufergebnisse auf personalisierten Urkunden möglich ist. Mit der Anmeldung willigt der/die Teilnehmer*in in eine Speicherung, Verarbeitung und Verwendung der Daten zu diesen Zwecken ein.

(2) Der/die Teilnehmer*in willigt ein, dass der Veranstalter die im Rahmen der von ihm/ihr als registriertem/r Teilnehmer*in besuchten Veranstaltung von ihr oder von beauftragten Foto- oder Videodienstleistern erstellten Fotografien, Filmaufnahmen und Interviews des/der Teilnehmers/*in kostenfrei zu eigenen Werbezwecken zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkt verbreiten und öffentlich zur Schau stellen darf, insbesondere die Fotografien kommerziell, auch zu Zwecken der Werbung offline und online sowie in sozialen Netzwerken, insbesondere auf folgende Weise: Magazine, Newsletter, Plakate, Foto- und Videoimpressionen der Veranstaltung und Pressveröffentlichungen u. ä. verwenden darf. Der/die Teilnehmer*in verzichtet hierbei auf seine/ihre Namensnennung.

(3) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Nationalität, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des/der Teilnehmers/*in zur Darstellung von Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der/die Teilnehmer*in in eine Speicherung, Veröffentlichung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.

(4) Für die Darstellung in der Teilnehmerliste werden Name, Vorname, Nationalität, Geburtsjahr, ggf. der Verein und der gemeldete Wettkampf sowie nach der Zuordnung auch die Startnummer veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der/die Teilnehmer*in in eine Speicherung, Veröffentlichung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.

(5) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten (derzeit die race result AG, Joseph-von-Fraunhofer-Str. 11, 76327 Pfinztal, www.raceresult.com) zum Zweck der Zeitmessung, ggf. an weitere Dritte auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der/die Teilnehmer*in in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein.

§ 6 Widerrufsrecht

Soweit in diesen Teilnahmebedingungen nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Widerruf und Rücktritt. Bei außerhalb von Geschäftsräumen des Veranstalters geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen von Tickets, z.B. Nutzung der Online-Anmeldung, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.

§ 7 Disqualifikation, Ausschluss von der Veranstaltung und Startverbote

Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise weitergegeben, durch falsche Angaben erschlichen oder verändert, insbesondere der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so kann der/die Teilnehmer*in von der Teilnahme ausgeschlossen und es können ggf. Startverbote für die Zukunft ausgesprochen werden; in jedem Falle wird diese/r Teilnehmer*in von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Eine Disqualifikation oder ein Startverbot kann auch bei grob unsportlichem Verhalten oder bei wiederholt oder wesentlich unplausiblen Durchgangszeiten oder Zahlungsrückständen erfolgen.

© 2024, RunningBros Coburg e.V.